C & T Krotter
Ihr Kommunikationsprofi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines / Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Fa. C&T Krotter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Fa. C&T Krotter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nachfolgende Vertragsbedingungen, die sich ausdrücklich auf Fernabsatzverträge mit Endkunden (Verbraucher) beziehen, gelten nur, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des §1 Fernabsatzgesetz abgeschlossen wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

C&T Krotter erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Die für C&T Krotter zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.

Tel.: 07851/795 79 40 | Fax: 07851/795 79 41 | E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de | www.verbraucher-schlichter.de

Verkaufsbedingungen

1. Preise - Zahlungsbedingungen

1.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise "ab Lager", ausschließlich Porto und Verpackung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

1.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in allen Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

1.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werklohnforderungen aus Reparaturleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

2. Lieferbedingungen

2.1 Bestelle Waren sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Abholungsaufforderung, abzuholen, andernfalls erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung und Lagerung der Ware. Die Abholungsaufforderung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

2.2 Die Fa. C&T Krotter ist berechtigt annehmbare Teillieferungen vorzunehmen.

2.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. C&T Krotter berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2.4 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 2.2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Fa. C&T Krotter ist behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. C&T Krotter ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

3.2 Für sämtliche schuldhafte Beeinträchtigung an dem Vorbehaltseigentum hat der Kunde aufzukommen. Von einer Pfändung, einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte an der Kaufsache ist die Fa. C&T Krotter ist unverzüglich vom Kunden zu benachrichtigen.

3.3 In der Zurücknahme der Kaufsache durch die Fa. C&T Krotter liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Fa. C&T Krotter ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

4. Mängelhaftung

4.1 Mängelansprüche für Warenlieferungen aus Kaufverträgen bzw. Dienstleistungen aus Werkverträgen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren nach 12 Monaten. Davon abweichend bei Sachmängel aus Kaufverträgen nach 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bzw. nach 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes, wenn der Käufer beweist, dass ein Defekt bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag. Von den gesetzlichen Sachmangelhaftungsbestimmungen abweichende Garantiezusagen werden nicht gegeben.

4.2 Gewährleistungsansprüche sind nur unter Vorlage eines eindeutigen Kaufbeleges oder der Garantieurkunde glaubhaft geltend zu machen.

4.3 Die Sachmangelhaftungsfrist für Verschleißteile wie Akkus, Headsets und Ladegeräte beträgt wegen erhöhter Abnutzung 12 Monate ab Übergabe.

4.4 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe, bzw. Inbetriebnahme angezeigt werden, ansonsten ist die Fa. C&T Krotter von der Mängelhaftung befreit.

4.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Fa. C&T Krotter verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4.6 Die Fa. C&T Krotter ist berechtigt die Kaufsache zur Beseitigung des Sachmangels an Dritte zu übergeben, bzw. die Beseitigung des Sachmangels durch den Hersteller der Kaufsache oder dessen Erfüllungsgehilfen durchführen zulassen.

4.7 Schlägt die dreimalige Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4.8 Die Fa. C&T Krotter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder die Fa. C&T Krotter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Soweit Fa. C&T Krotter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.9 Die gesetzliche Sachmangelhaftung für Warenlieferungen aus Kaufverträgen bzw. Dienstleistungen aus Werkverträgen ist ausgeschlossen, soweit Defekte oder Beschädigungen auf unsachgemäßer Handhabung, falscher Bedienung, Vorsatz, Sturz, Flüssigkeitseintritt, höhere Gewalt, ungeeignetem Zubehör oder unautorisiertem Eingriff (auch durch Dritte), sowie Verschleiß oder schlechtem Empfang beruhen.

5. Gesamthaftung

5.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 4 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

5.2 Die Begrenzung nach Ziff 5.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

5.3 Soweit die Schadensersatzhaftung der Fa. C&T Krotter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5.4 Für Abweichendes als unter Ziff. 4 und 5 geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6. Rücktritts- und Widerrufsrecht

6.1 Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu Verträgen zu, die den gesetzlichen Regelungen unterliegen, §312 b ff. BGB. Ein Rücktritt bei reinem "nichtgefallen" der Ware besteht nicht, insofern die Ware ausschließlich auf Wunsch des Kunden bestellt wurde.

6.2 Ein Widerruf zu Mobilfunk-Verträgen unterliegt den Allgemein Geschäftsbedingungen des Mobilfunknetzbetreibers. Die Fa. C&T Krotter GmbH ist nicht verpflichtet einen Widerruf oder eine Vertragskündigung zu bearbeiten oder weiterzuleiten.

6.3 Die Fa. C&T Krotter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Gegenstandes oder den Werkauftrag nicht ausführen kann.

6.4 Das Rücktrittsrecht besteht ebenso wenn der Kunde einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt. Sowie, wenn der Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflicht gefährden.

6.5 Das Widerruf- und Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, sofern zum Produkt gehörende Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind, die Kaufsache oder Zubehörteile beschädigt wurden oder Teile des Verkaufpaketes fehlen. Dies betrifft insbesondere auch unvollständige Verkaufverpackungen, fehlende oder beschädigte Bedienungsanleitungen.

6.6 Bei Widerruf oder Rücktritt sind die Fa. C&T Krotter und der Kunde/Auftraggeber verpflichtet, einander die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entsprechende Wertminderung ist zu berücksichtigen.

7. Widerruf bei Fernabsatzverträgen

7.1 Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht zu Verträgen zu, die den gesetzlichen Regelungen des Fernabsatzgesetzes unterliegen. Der Kunde hat danach das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu wiederrufen. Der Wiederruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Fa. C&T Krotter zu erklären.

7.2 Die Fa. C&T Krotter behält sich vor, mit der Auslieferung der Ware oder der Ausführung der Reparaturleistung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerruffrist zu beginnen.

8. Speicherung und Änderung personenbezogener Daten, Datenschutzbestimmungen

8.1 Die Fa. C&T Krotter speichert die für eine Rechnungsstellung notwendigen personenbezogenen Kundendaten, sowie die ihr bekannt gegebenen Änderungen der Kundendaten in einem elektronischen Auftragssystem auf einem eigenem Server. Mit dem Kauf eines Mobiltelefons bei gleichzeitigem Vertragsabschluß oder Vertragsverlängerung werden zudem die Vertragsdaten und Laufzeiten der Mobilfunkvertrages erfasst und gespeichert.

8.2 Die Fa. C&T Krotter garantiert, dass die von ihr gespeicherten Daten den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen entsprechend behandelt werden und insbesondere Schutz vor Zugriffe Dritter erhalten (mit Ausnahme Ziff. 8.3). Weder verkauft, noch in anderer Form anderen Personen zugänglich sind und ausschließlich zur eigenen Kundenbetreuung verwendet werden.

8.3 Die Fa. C&T Krotter hat jedoch das Recht, unter eingeschränkten Umständen über personenbezogene Daten im Rahmen gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, zur Strafverfolgung, Strafvereitelung oder zum Schutz vor Betrug Auskunft zu geben.

8.4 Der Kunde hat jederzeit das Recht, die von ihm gespeicherten Daten einzusehen und die Löschung der Daten zu verlangen. Die Fa. C&T Krotter hat der mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Aufforderung des Kunden zur Löschung unmittelbar nachzukommen und die Löschung der Daten zu bestätigen.

Reparatur- und Servicebedingungen

9. Auftragserteilung und Leistungsumfang

9.1 Mit Eingang des Serviceauftrages wird die Fa. C&T Krotter mit der Reparatur des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt. Ein Gutachten, sofern dieses beantragt wurde, wird dem Kunden schriftlich übermittelt und muss von diesem innerhalb 14 Tagen bestätigt werden, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte die Fa. C&T Krotter den Auftrag zur Reparatur oder zur Erstellung eines Gutachtens nicht annehmen, so wird sie den Kunden umgehend darüber informieren.

9.2 Hat der Kunde im Reparaturauftrag die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist die Fa. C&T Krotter berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne die Kosten im Voraus dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Überprüfung des Gerätes ergibt, dass der vom Kunden im Reparaturauftrag genannte Rahmen um maximal 10 Prozent nicht überschritten wird.

9.3 Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist die Fa. C&T Krotter zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur gegebenen Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet. Teilreparaturen sind daher nicht möglich.

9.4 Eine Garantiereparatur kann durch die Fa. C&T Krotter nur dann vorgenommen werden, soweit sie von dem Hersteller dazu legitimiert wurde (Zertifizierung). In diesen Fällen gelten die vom Hersteller festgelegten Garantiebedingungen.

9.5 Liegt der Fa. C&T Krotter keine Zertifizierung oder nur eine Teilzertifizierung des Herstellers vor, so ist sie berechtigt das defekte Gerät an den Hersteller oder an dessen Vertragswerkstatt zur Durchführung der Reparatur weiter zu leiten.

9.6 Die Annahme von Geräten, die an die Fa. C&T Krotter unfrei übersandt werden, kann von ihr verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich die Fa. C&T Krotter vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

10. Kosteninformation/Gutachten

10.1 Der Kunde erteilt seinen Auftrag gegenüber der Fa. C&T Krotter über die gewünschten Serviceleistungen und ggf. über die Erstellung eines Gutachtens. Die Erfassung und notwenige Speicherung der Auftragsdaten erfolgt hierfür über ein Web-basierendes Auftragssystem.

10.2 Der Kunden kann bei der Auftragserteilung die Erstellung eines Kostenvoranschlages (Reparaturgutachten) zusätzlich in Auftrag geben, wenn: - das vom Kunden gesetzte Reparaturlimit überschritten wird - der Kunde einen Auftrag über eine Garantiereparatur erteilt und ein Schaden festgestellt wird, der nicht im Rahmen der Garantie abgewickelt werden kann.

10.3 Aufgrund des Kostenvoranschlages ergeben sich folgende Möglichkeiten für den Kunden: - das Gerät wird zu dem genannten Betrag repariert - das Gerät wird ohne Durchführung einer Reparatur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden zurück gegeben Wurde bei der Auftragserteilung kein Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben, erhält der Kunde das Gerät bei Garantieablehnung oder Überschreitung der festgelegten Reparaturkosten um mehr als 10 Prozent, unrepariert zurück. In diesem Fall wird für die Bearbeitung eine Aufwandsgebühr erhoben, die der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen ist.

10.4 Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist eine zeitaufwendige Fehlersuche und somit eine kostenpflichtige Dienstleitung. Die Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschläge und Gutachten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

10.5 Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im Auftrag bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Kunden durch schriftliche Bestätigung des Kostenvoranschlages innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei der Fa. C&T Krotter), gerechnet ab dem Datum der Kosteninformation, angenommen oder abgelehnt werden.

10.6 Gutachten und Kostenvoranschläge stellen lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Die Fa. C&T Krotter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenaufstellung. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Ist eine Überschreitung der Kosteninformation von mehr als 10 Prozent zu erwarten, so wird die Fa. C&T Krotter den Kunden davon unterrichten.

10.7 Die Fa. C&T Krotter weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens, bzw. eines Kostenvoranschlages bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind. Bei unreparierter Rückforderung des Gerätes, kann das Gerät daher unter Umständen nicht mehr in den Zustand zurück versetzt werden, in dem es abgegeben wurde. Ein Sachmangelanspruch besteht daher nur bei abgeschlossener Reparatur.

10.8 Geht die Kosteninformation nicht innerhalb der unter Ziff. 9.4 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei der Fa. C&T Krotter ein, so wird sie das Gerät gegen Berechnung der Bearbeitungsgebühr unrepariert an den Kunden zurück geben oder zur Deckung der im entstandenen Kosten veräußern (siehe Ziff. 13.4).

11. Reparatur

11.1 Die Reparatur eines Gerätes erfolgt ausnahmslos anhand der Bestimmungen und den Serviceanweisungen des Geräteherstellers.

11.2 Zur Reparatur werden ausschließlich Originalersatzteile des entsprechenden Herstellers verwendet. Vom Kunden mitgebrachte Teile können daher nicht verwendet werden.

11.3 Die Reparatur erfolgt in einem dem üblichen Reparaturvorgang entsprechenden Zeitraum. Bei wesendlichen Verzögerungen wird die Fa. C&T Krotter den Kunden hierüber entsprechend unterrichten.

11.4 Bei Verzögerungen der Fertigstellung des Gerätes, insbesondere durch fehlende Ersatzteile oder Reparaturleistungen durch Dritte, besteht kein Recht des Kunden auf Schadenersatz.

11.5 Der Verkauf von Ersatzteilen ohne Gerätereparatur ist ausgeschlossen.

11.6 Geräte die mit einem Sicherheitscode vor unberechtigten Zugriff geschützt sind, müssen vom Kunden/Auftraggeber vor Auftragsabgabe entsperrt werden oder der Code muss mit der Auftragsabgabe schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird das Gerät kostenpflichtig entsperrt, da eine vollständige Überprüfung der Gerätefunktionen laut Herstellervorgabe sonst nicht möglich ist! In diesem Fall wird eine Entsperrgebühr laut aktueller Preisliste berechnet.

12. Bereitstellung/Versand

12.1 Die Bereitstellung des Gerätes nach Fertigstellung der Reparatur erfolgt in der Filiale, in der das Gerät vom Kunden abgegeben wurde.

12.2 Insofern eine Benachrichtigung vereinbart wurde, erhält der Kunde über die Bereitstellung seines Gerätes die gewünschte Information. Ein Anspruch auf Benachrichtigung besteht jedoch nicht. Der Kunde ist verpflichtet sich in angemessener Frist nach der Fertigstellung des Gerätes zu erkundigen.

12.3 Der Versand erfolgt per Nachnahme, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden, ab Sitz der Fa. C&T Krotter. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen und durch die Fa. C&T Krotter mit einer Transportversicherung frei Anschrift des Kunden versichert.

12.4 Die Versendung durch den Kunden an die Fa. C&T Krotter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

13. Zahlungsbedingungen

13.1 Die Zahlungen erfolgen bar bei Selbstabholung oder per Nachnahme bei Versand. Von der grundsätzlich bestehenden Barzahlungspflicht abweichende Vereinbarungen zur Zahlungsmöglichkeit werden bei Vertragsabschluss getroffen.

13.2 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten der Fa. C&T Krotter gegenüber sofort fällig. Die Fa. C&T Krotter ist dann berechtigt, ausstehende Reparaturen, Erstellung von Gutachten und Lieferung nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

13.3 Bei Zahlungsverzug werden mindestens die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% (Endverbraucher) bzw. 8% (Gewerbetreibende) über dem Basiszinssatz nach §247 BGB erhoben.

14. Pfandrecht und unterlassene Abholung

14.1 Der Kunde bestellt der Fa. C&T Krotter an den im Zusammenhang mit der Serviceleistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Holt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung sein Gerät nicht in der Filiale ab und begleicht die Forderungen aus der Reparatur, löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird die Fa. C&T Krotter den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihm abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird die Fa. C&T Krotter den Verkauf des Gerätes dem Kunden androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinde soll.

14.2 Wird der Reparaturgegenstand nach Ablauf eines Monats nach der Androhung nicht abgeholt, so ist die Fa. C&T Krotter nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist ist die Fa. C&T Krotter zur Deckung der Forderung zu einer Verwertung berechtigt. Die Fa. C&T Krotter ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern; ein etwaiger Mehrerlös steht dem Kunden zu.

14.3 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die entsprechend Ziff. 14.1 von der Fa. C&T Krotter zu machenden Mitteilungen dem Kunden an die in der Serviceanzeige enthaltenen Adresse nicht zugestellt werden können und der Kunde die Fa. C&T Krotter über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat (siehe Ziff. 15.1).

14.4 Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht ebenso, wenn die dem Kunden zur Fertigstellung seines Gerätes zugestellte Kosteninformation aus Ziff. 9 nicht innerhalb von 14 Tagen beantwortet wurde, nicht zugestellt werden konnte und der Kunde innerhalb von 4 Wochen keine Information darüber verlauten lässt, was mit dem zu reparierenden Gerät weiter geschehen soll.

15. Gewährleistung und Gesamthaftung

15.1 Die Fa. C&T Krotter leistet für Mängel an der Reparatur zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Reparatur. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material und verfällt bei nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe angezeigt werden, ansonsten ist die Fa. C&T Krotter von der Mängelhaftung befreit.

15.2 Sofern die Fa. C&T Krotter die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

15.3 Falls die Fa. C&T Krotter die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

15.4 Die Fa. C&T Krotter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Fa. C&T Krotter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Ziff. 14.3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

15.5 Die Fa. C&T Krotter ist berechtigt den Reparaturgegenstand zur Beseitigung des Mangels an Dritte zu übergeben, bzw. die Beseitigung des Sachmangels durch den Hersteller der Sache oder dessen Erfüllungsgehilfen durchführen zulassen.

15.6 Die Abwicklung von kostenfreien Garantiereparaturen erfolgt unter Zugrundelegung der Service- und Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sachmangelhaftungsansprüche nach erfolgter Garantiereparatur über den ursprünglichen Garantiezeitraum hinaus besteht nicht

15.7 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 14.1 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

15.8 Die Begrenzung nach Ziff. 14.7 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

15.9 Soweit die Schadensersatzhaftung der Fa. C&T Krotter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16. Speicherung und Änderung personenbezogener Daten, Datensicherung, Datenschutzbestimmungen

16.1 Die Fa. C&T Krotter speichert die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der Anschrift während der Reparatur- oder Auftragszeit der Firma Fa. C&T Krotter unverzüglich mitzuteilen.

16.2 Die Fa. C&T Krotter speichert ohne ausdrücklichem Auftrag keine Kundendaten, Mitteilungen, Bilder, Videos, Programme, o.ä. welche sich in Mobiltelefonen befinden. Die Sicherung von persönlichen Daten hat vom Kunden in eigener Verantwortung vor Abgabe des Gerätes zur Reparatur zu erfolgen.

16.3 Hat der Kunde eine Datensicherung /-Transfer durch die Fa. C&T Krotter ausdrücklich gewünscht, berechtigt er sie mit der Auftragserteilung zur Speicherung seiner Daten ausschließlich für die Dauer der Reparatur. Die Fa. C&T Krotter wird keine Einsicht in die gesicherten Daten vornehmen und die Speicherung auch in Einzelteilen nicht überprüfen. Eine Haftung bei vollständigem oder teilweisen Verlust der Daten wird von der Fa. C&T Krotter nicht übernommen.

16.4 Der Kunde steht dafür ein, dass durch die Anwendung der Kopier-/Transfer-Funktion keine Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte und Urheberrechte Dritter, oder sonstige Rechtsvorschriften, insbesondere die der gesetzlichen Bestimmungen zur Verbreitung pornographischen oder gewaltverherrlichenden Materialien sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, verletzt werden oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.

16.5 Der Kunde übernimmt die alleinige und der Höhe nach unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung solcher Rechte geltend machen, stellt die Fa. C&T Krotter von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen frei und erstatte die daraus resultierenden Kosten einschließlich der Kosten einer notwendiger rechtlicher Vertretung.

16.6 Die Fa. C&T Krotter hat das Recht, unter eingeschränkten Umständen über auf dem Reparaturgerät gespeicherte personenbezogene Daten im Rahmen gerichtlicher oder behördlicher Verfahren, zur Strafverfolgung, Strafvereitelung oder zum Schutz vor Betrug Auskunft zu geben, sowie auf Verlangen die gespeicherten Inhalte des Gerätes an Dritte zu übergeben.

16.7 Der Auftrag über die Datensicherung ist für die Fa. C&T Krotter nicht bindend. Ist die Datensicherung auf Grund der Beschädigung des Gerätes oder aus technischen Gründen nicht möglich, kann die Reparaturausführung auch ohne Datensicherung erfolgen, ohne das hierfür der Kunde zuvor benachrichtigt wurde (siehe auch Ziff. 10.6). Unabhängig von der Auftragsleistung ist für die Datensicherung vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr laut aktueller Preisliste zu entrichten.

16.8 Der Kunde willigt mit dem Auftrag zur Sicherung seiner Daten ein, dass die Daten seines Mobiltelefons für die Dauer der Reparatur/des Transfers, maximal jedoch 3 Monate, auf einem externen Datenträger (USB-Stick) gespeichert werden.

17. Bereitstellung von Ersatz- oder Mietgeräten

17.1 Die Fa. C&T Krotter stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur und maximal 14 Tage darüber hinaus, auf eigenen Wunsch ein Mietgerät als Ersatz zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf ein Ersatzgerät besteht jedoch nicht.

17.2 Das Mietgerät unterstützt die Grundfunktionen der Telefonie und einfache Text-Kurzmitteilungsdienste. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den vollen Funktionsumfang wie der des zur Reparatur gegebenen Gerätes.

17.3 Der Kunde verpflichtet sich, das Mietgerät ordnungsgemäß zu betreiben und frei von Beschädigungen zu halten. Die Fa. C&T Krotter kann zur Sicherheit die Hinterlegung einer Kaution in Höhe des Gerätewerts verlangen.

17.4 Die Fa. C&T Krotter ist berechtigt für die Dauer der Mietzeit eine Gebühr zu verlagen.

17.5 Der Kunde haftet bei Verlust und für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgerät oder dessen Zubehör entstehen. Die Fa. C&T Krotter ist berechtigt, Kosten die für die Reparatur des Mietgerätes entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Haftungsbeschränkung ist hierbei auf den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Ersatzgerätes begrenzt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Diese Allgemeine Geschäftsbedingen gelten in den übrigen Ziffern auch dann, wenn ein oder mehrere Ziffern gegen geltendes Recht verstoßen oder in Teilen für ungültig erklärt wurden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Teile ist Parsberg.

Stand: Juni 2009